Unser Service für Sie

Zusätzlich zum An- und Verkauf von günstigen gebrauchten Wohnmobilen bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen im Rahmen unseres Services an. So arbeiten wir eng mit unserer Partner-Werkstatt, der „WoMo-Werkstatt“ in Weilheim/Teck, zusammen, die sich auf die Instandhaltung und Reparatur von Reisemobilen spezialisiert hat. Auch der Export Ihrer Gebrauchtfahrzeuge ist für uns kein Problem.

Kontaktieren Sie uns

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gern zu den unterschiedlichen Möglichkeiten!

Als unseren Servicepartner empfehlen wir Ihnen die WoMo-Werkstatt .

WOMO-Werkstatt Service GmbH

Otto-Hahn-Str. 15 

73235 Weilheim / Teck

Montag – Freitag

09:00 – 13:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr

+49 (0) 70 23 – 95 77 36-0 info@womo-werkstatt.de www.womo-werkstatt.de

Export von Wohnmobilen

Verkauf innerhalb und außerhalb der Europäischen Union

Verkauf an Gewerbetreibende bzw. Händler innerhalb der EU

Der Verkauf von Fahrzeugen an Gewerbetreibende / Händler innerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich, soweit bei dem Fahrzeug die MwSt. ausweisbar ist. Für den Verkauf zum Nettopreis benötigen wir eine positive Auskunft des Bundesamtes für Finanzen. Um diese für Sie einzuholen, benötigen wir vorab Kopien folgender Papiere per Fax/E-Mail:

  • steuerliche Registrierung bei Ihrem Finanzamt
  • Anschrift der Firma (Firmenstempel)
  • Nachweis über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ihre Eintragung im Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
  • Den Personalausweis aller Geschäftsführer / Inhaber
  • Vollmacht für Abholer
  • Bei Abholung: Ausfuhrkennzeichen oder CMR-Speditionsbescheinigung

Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU Erfolgt wie der Verkauf an Privatpersonen innerhalb Deutschlands (Fahrzeugpreis inklusive 19% Mehrwertsteuer).

Verkauf zum Nettopreis an Privatpersonen und Gewerbetreibende außerhalb der EU

Der Verkauf von Fahrzeugen an Privatpersonen und Gewerbetreibende außerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich, soweit bei dem Fahrzeug die MwSt. ausweisbar ist). Sie erhalten hierzu von uns eine Ausfuhrerklärung. Die Mehrwertsteuer wird bei uns hinterlegt. Sobald Sie mit dem Fahrzeug die Europäische Union verlassen, kommt ein Zollstempel auf die Ausfuhrerklärung. Dieses Dokument zusammen mit einer Kopie der Einfuhrerklärung ihres Lands senden Sie als Original an uns (zusammen mit Ihrer Bankverbindung) oder bringen es vorbei. Falls eine andere Person als der Käufer zur Abholung der MwSt. vorbeikommen sollte benötigen wir eine vom Käufer ausgestellte Vollmacht. Sie erhalten dann umgehend die Mehrwertsteuer zurück.